Entsorgung

Informationen zum Umgang mit Altgeräten

Das Elektro- und Elektroaltgeräteverordnung (EAG-VO) enthält eine Vielzahl von Anforderungen an den Umgang mit Elektro- und Elektronikgeräten. Die wichtigsten sind hier zusammengestellt.


1. Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten

Das Symbol der „durchgestrichenen Mülltonne“ bedeutet, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Die Entsorgung über den Hausmüll, wie bspw. die Restmülltonne oder die Gelbe Tonne ist untersagt. Vermeiden Sie Fehlwürfe durch die korrekte Entsorgung in speziellen Sammel- und Rückgabestellen.

 

2. Entnahme von Batterien und Lampen

Enthalten die Produkte Batterien und Akkus oder Lampen, die aus dem Altgerät zerstörungsfrei entnommen werden können, müssen diese vor der Entsorgung entnommen werden und getrennt als Batterie bzw. Lampe entsorgt werden. Folgende Batterien bzw. Akkumulatoren sind in diesem Elektrogerät enthalten: Batterietyp Knopfzellen mit den chemischen Elementen:

Pb: Batterie enthält Blei
Cd: Batterie enthält Cadmium
Hg: Batterie enthält Quecksilber
 

3. Möglichkeiten der Rückgabe von Altgeräten

Altgeräte aus privaten Haushalten können bei den Sammelstellen der Kommunen oder den Rücknahmestellen von Herstellern und Händlern kostenlos abgegeben werden. Eine Liste der Sammel- und Rücknahmestellen in Österreich finden Sie hier: https://www.eak-austria.at.

 

4. Datenschutz

Wir weisen alle Endnutzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten selbst verantwortlich sind. 

 

5. Entsorgung von Elektroaltgeräten

Unsere Produkte unterliegen der österreichischen Elektroaltgeräteverordnung (EAG-VO). Weitere Informationen zur Entsorgung von Elektrogeräten finden Sie unter https://www.eak-austria.at.